Patienteninformation
Herzlichen Dank, dass sie sich für unsere Praxis interessieren. Gerne würden wir sie bei uns als PatientIn oder KundIn bei uns begrüßen. Im Folgenden möchten wir ihnen kurz ein paar Informationen zu uns und dem Therapieablauf geben.
Mit der ÖGK besteht ein Kassenvertrag. Sind sie ÖGK versichert, werden die Kosten zu 100 % von der Krankenkasse übernommen.
PhysiotherapeutInnen ohne Kassenvertrag SVA, BVA
rechnen direkt mit ihren PatientInnen ab, da sie keine Vertragsbeziehungen mit Kassen besitzen. Die PatientInnen erhalten eine Behandlung für welche Sie das Honorar persönlich bezahlen. Unter der Voraussetzung der chefärztlichen Bewilligung erhalten die PatientInnen von ihrem jeweiligen Versicherer eine teilweise Rückerstattung des geleisteten Behandlungshonorars. Voraussetzung für eine Behandlung bei WahltherapeutInnen ist lediglich eine gültige ärztliche Verordnung. Die chefärztliche Bewilligung für die durchgeführte Behandlung ist nur eine Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch die jeweilige Kasse. Voraussetzung für eine Kostenübernahme ist die vorherige Begleichung der Honorarnote, welche gemeinsam mit der chefärztlich bewilligten Verordnung der jeweiligen Kassa als Voraussetzung für den Kostenzuschuss vorgelegt wird.
Honorarnote Wahlpraxis Freiraum Hallein
PT 2: 80,00 €
PT 3: 100,00 €
Hausbesuch 40,00 € (Hallein, Oberalm, Puch)
Was bedeutet "chefärztliche Genehmigung / Bewilligung"?
Funktion der chefärztlichen Genehmigung ist die Bestätigung der Kostenübernahme durch die Kasse. VertragstherapeutInnen dürfen die Behandlung nur durchführen, wenn diese chefärztlich bewilligt wurde. Auch im Umfang der Behandlung sind sie an den Umfang der Bewilligung gebunden. Die Bedingungen, ab welcher Einheit eine Therapie bewilligt sein muss, variieren von Kasse zu Kasse. Ihre Vertragstherapeutin/ihr Vertragstherapeut kann Ihnen hier genauere Auskunft geben. VertragstherapeutInnen arbeiten für die jeweiligen Kassen, daher erbringen sie an Versicherte nur die Leistungen aus dem Leistungskatalog der jeweiligen Kasse.
Wie läuft ein Hausbesuch ab?
Bei einem Hausbesuch kommen wir zu Ihnen nach Hause. Voraussetzungen sind, wie auch bei der Behandlung in einer Praxis, eine ärztliche Verordnung, chefärztliche Bewilligung sowie Terminvereinbarungen. Hausbesuche werden zumeist nur dann verordnet werden, wenn die Patientin/der Patient nicht ausreichend mobil ist um eine physiotherapeutische Praxis aufzusuchen. Die eingesetzten Therapiemittel können dann aus dem unmittelbaren Umfeld der Patientin/des Patienten kommen. Ebenso kann es auch möglich sein, dass wir benötigte Therapiematerialien selbst mitbringen.
Was benötige ich für die Therapie?
Sie benötigen eine Verordnung ihrer HausarztIn oder ihrer behandelnden FacharztIn. Diese muss chefärztlich bewilligt werden. Wir übernehmen die Bewilligung dann gerne für sie.
Wie wird die Verordnung mit der Krankenkasse verrechnet?
Wir sind eine Wahltherapie (SVS un BVA) und verrechnen nicht direkt mit den Krankenkassen. Am Ende einer Therapieserie bekommen sie von ihrer TherapeutIn eine Honorarnote. Die bezahlte Honorarnote können sie zusammen mit ihrer Verordnung bei ihrer Krankenkasse einreichen und bekommen dann von dieser bis zu 60% des Kostenaufwandes zurückerstattet.
Was muss ich zur Therapie mitbringen?
Zu jeder Therapie sind ein großes Handtuch oder Leintuch mitzubringen und eventuell Trainingskleidung. Wenn vorhanden Befunde, Röntgenbilder, MRI-Bilder etc.
Kann ich einen vereinbarten Termin absagen?
Sie können einen Vereinbarten Termin bis 24 Stunden vorher ohne Probleme direkt bei ihrer TherapeutIn absagen. Kurzfristig abgesagte Termine müssen allerdings verrechnet werden, da sie nicht mehr an andere PatientInnen vergeben werden können